Nutzungsbedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftskunden, die bei FLOREZZ als „Green Professionals“ eingestuft sind.
Version Juli 2026
1. DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen:
(a) Klausel: bezeichnet eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
(b) Kunde: bezeichnet eine Person, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit dem Lieferanten schließt;
(c) Vertrag: bezeichnet einen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Vertrag, einschließlich jeder Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags sowie sämtlicher (rechtlicher) Handlungen zur Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags;
(d) Höhere Gewalt: hat die in Klausel 10 festgelegte Bedeutung;
(e) Allgemeine Geschäftsbedingungen: bezeichnet diese vom Lieferanten verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen;
(f) Produkt(e): bezeichnet alle Produkte, die der Lieferant dem Kunden im Rahmen eines Vertrags zu liefern hat;
(g) Lieferant: bezeichnet FLOREZZ B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), gegründet nach niederländischem Recht, mit Sitz in Uden und Geschäftssitz in (5405 AG) Uden, Liessentstraat 4, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 51058782;
(h) Website: bezeichnet die Website https://www. FLOREZZ.com/.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes vom Lieferanten abgegebene Angebot, jede vom Kunden aufgegebene Bestellung, jeden zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Vertrag sowie für alle mit dem Lieferanten durchgeführten Transaktionen.
2.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden entweder per Post oder per E-Mail so zur Verfügung gestellt, dass der Kunde sie problemlos zur späteren Bezugnahme speichern kann. Ist dies nicht angemessen möglich, wird vor Vertragsschluss angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können; außerdem werden sie dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos elektronisch oder auf andere Weise zugesandt.
2.3 Die Geltung bestimmter Liefer- oder Zahlungsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Kunden gegenüber dem Lieferanten wird ausdrücklich abgelehnt.
2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Transaktionen mit dem Kunden, wenn der Lieferant zur Durchführung der Transaktion einen Dritten einsetzt.
2.5 Abweichungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen während einer einzelnen Transaktion gelten nur für diese bestimmte Transaktion und haben keine allgemeine Gültigkeit. Solche Abweichungen sind nur wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vorliegt.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss eines Vertrags zu akzeptieren; andernfalls kommt der Vertrag nicht zustande.
2.7 Werden eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig für unwirksam erklärt, bleiben die übrigen Bedingungen anwendbar. Die betreffende Bestimmung wird unverzüglich im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Regelungsumfang der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. ANGEBOTE
3.1 Angebote des Lieferanten sind unverbindlich, sofern das Angebot keine Annahmefrist enthält. Der Lieferant ist berechtigt, sein Angebot zu ändern, anzupassen und zurückzuziehen. Der Lieferant behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise zu ändern, sofern dies erforderlich ist.
3.2 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, ein Produkt zu dem in einem Angebot angegebenen Preis zu liefern, wenn dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler oder einem offensichtlichen Irrtum beruht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen niedrigeren Preis, wenn ein bestimmtes Produkt über einen anderen Vertriebskanal des Lieferanten oder ein anderes mit dem Lieferanten verbundenes Unternehmen zu einem solchen Preis angeboten wird.
3.3 Abbildungen, Zeichnungen, Maße und sonstige Beschreibungen der Produkte sind so genau wie möglich, jedoch rechtlich nicht verbindlich. Geringfügige Abweichungen sind zulässig und begründen keine Rechte des Kunden.
4. VERTRAG
4.1 Ein Vertrag kommt unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 4.4 durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die Erfüllung der vereinbarten Bedingungen zustande. Telefonische Bestellungen führen erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten zu einer Vereinbarung.
4.2 Hat der Kunde ein Angebot auf elektronischem Weg angenommen, wird der Lieferant die Annahme unverzüglich auf demselben Weg bestätigen.
4.3 Für den Fall und insoweit, als der Vertrag elektronisch zustande kommt, wird der Lieferant geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen
Datenübertragung und Bereitstellung einer sicheren digitalen Umgebung. Kann der Kunde elektronisch bezahlen, wird der Lieferant in Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
4.4 Vorbehaltlich des geltenden Rechts ist der Lieferant berechtigt, die Fähigkeit des Kunden zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen zu prüfen und/oder den Kunden hierzu sowie zu den Tatsachen und Umständen zu befragen, die zu einer Entscheidung darüber führen, ob der Lieferant einen Vertrag abschließen möchte. Ergibt diese Prüfung für den Lieferanten hinreichende Gründe, keinen Vertrag abzuschließen, ist der Lieferant berechtigt, eine Bestellung nicht anzunehmen oder einem Vertrag besondere Bedingungen hinzuzufügen.
4.5 Nach Abschluss eines Vertrags zwischen dem Lieferanten und dem Kunden teilt der Lieferant dem Kunden ein voraussichtliches Lieferdatum mit. Soweit der Lieferant aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden nicht in der Lage ist, das/die Produkt(e) am angekündigten Lieferdatum oder innerhalb eines Zeitraums von vier (4) Wochen danach zu liefern, ist der Lieferant berechtigt, den Kaufpreis entsprechend dem Anstieg des Erzeugerpreisindex der Eurozone zu erhöhen.
5. LIEFERUNG
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte gemäß DAP geliefert, wie von der ICC in den INCOTERMS in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung definiert.
5.2 Lieferort ist die vom Kunden gegenüber dem Lieferanten angegebene Adresse.
5.3 Hat der Kunde eine falsche Lieferadresse angegeben, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden zusätzliche Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5.4 Liefertermine sind vom Lieferanten angegebene Schätzungen und gelten nicht als verbindliche Fristen (fatale termijn). Der bloße Ablauf einer Lieferfrist berechtigt den Kunden weder zu Schadensersatz noch zur Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund (ontbinding) oder zur Nichterfüllung einer Verpflichtung des Kunden aus dem Vertrag oder einem damit verbundenen Vertrag; hiervon ausgenommen sind die Bestimmungen in Klausel 5.6. Der Lieferant haftet niemals für besondere, mittelbare, indirekte oder zufällige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Verzögerungen, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, erhöhte Betriebskosten, Kundenverlust, Verlust von Geschäftswert usw., unabhängig davon, wie diese verursacht wurden und auf welcher Haftungsgrundlage die Haftung beruht.
5.5 Der Lieferant bemüht sich nach besten Kräften, die Website so aktuell wie möglich zu halten. Falls die Lieferung eines bestellten Produkts nicht mehr möglich ist, wird der Lieferant sein Möglichstes tun, ein Ersatzprodukt zu liefern. Der Kunde wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufgabe der Bestellung informiert, wenn das bestellte Produkt nicht mehr verfügbar ist, und erhält die Möglichkeit, ein Ersatzprodukt zu wählen.
5.6 Kann ein Produkt nicht geliefert werden, wird der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen benachrichtigt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen (opzeggen), ohne dass ein Geldbetrag geschuldet wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle einer Kündigung (opzegging) gemäß dieser Klausel 5.6 erstattet der Lieferant den vom Kunden gezahlten Betrag so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Kündigung (opzegging).
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte am vereinbarten Ort bzw. an den vereinbarten Orten zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Lieferant sie liefert oder liefern lässt oder zu dem sie ihm/ihr/ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Kunde dem nicht nach, trägt er die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich der Versandkosten.
5.8 Verweigert der Kunde die Erteilung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, oder unterlässt er diese, werden die zur Lieferung bestimmten Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.
6. PREIS UND ZAHLUNG
6.1 Alle vom Lieferanten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.2 Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen sofort zur Zahlung fällig und spätestens am dreißigsten (30.) Tag, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, ohne Anspruch auf Skonto oder sonstigen Abzug zu begleichen. Rechnungen werden spätestens zwei (2) Tage nach der Lieferung versandt. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde dem Lieferanten Zinsen auf diesen Betrag ab dem Tag nach dem als letzten Zahlungstag vereinbarten Tag bis einschließlich des Tages, an dem der Kunde den betreffenden Betrag begleicht. Haben die Parteien keinen letzten Zahlungstag vereinbart, sind die Zinsen ab dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit des Betrags geschuldet. Der Zinssatz beträgt zwölf Prozent (12 %) pro Jahr, entspricht jedoch dem gesetzlichen Handelszinssatz (wettelijke handelsrente), sofern dieser höher ist. Für die Zinsberechnung gilt ein Teil eines Monats als vollständiger Monat. Am Ende eines jeden Jahres wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen erhöht.
6.3 Der Kunde kann die bestellten Produkte mittels der auf der Website aufgeführten Zahlungsmethoden bezahlen. Zahlungen sind auf das Bankkonto des Lieferanten zu leisten.
6.4 Der Lieferant ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden mit Forderungen zu verrechnen, die der Lieferant oder mit ihm verbundene Unternehmen gegenüber dem Kunden haben. Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Kunden mit Verbindlichkeiten zu verrechnen, die der Lieferant oder mit ihm verbundene Unternehmen gegenüber dem Kunden haben.
6.5 Bei verspäteten Zahlungen schuldet der Kunde dem Lieferanten sämtliche außergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch EUR 40. Diese Kosten werden auf Grundlage der folgenden Tabelle berechnet, und zwar auf die Hauptsumme zuzüglich Zinsen:
(a) auf die ersten EUR 2.500 15 %
(b) auf den Betrag bis zu EUR 5.000 hinaus 10 %
(c) auf den Betrag bis zu EUR 10.000 hinaus 5 %
(d) auf den Betrag bis zu EUR 200.000 hinaus 1 %
(e) auf den über EUR 200.000 hinausgehenden Betrag 0,5 %
Die tatsächlich entstandenen außergerichtlichen Kosten sind geschuldet, wenn sie höher sind als die oben angegebene Berechnung.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich jede Unrichtigkeit der angegebenen oder mitgeteilten Zahlungsdaten zu melden.
7. EIGENDUMSVORBEHALT
7.1 Der Lieferant liefert die Produkte unter Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs an den Kunden, bis alle Ansprüche im Zusammenhang mit (i) der Gegenleistung für die vom Lieferanten gemäß dem bzw. den Vertrag bzw. Verträgen gelieferten oder zu liefernden Produkte, (ii) den für den Kunden gemäß diesem Vertrag ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten, (iii) einer Nichterfüllung des Vertrags bzw. der Verträge durch den Kunden und (iv) Ansprüchen aus der Nichterfüllung der vorgenannten Verträge, wie Schadensersatz, Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten, vollständig beglichen wurden.
7.2 Die vom Lieferanten gelieferten Produkte dürfen nicht verbraucht, belastet oder weiterverkauft werden, außer im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden. Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung.
7.3 Im Falle einer Beschlagnahme der Produkte oder ähnlicher Handlungen oder Eingriffe Dritter, die dazu führen können, dass der Lieferant das Eigentum an den Produkten verliert, muss der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich darüber informieren.
8. KONFORMITÄT UND GARANTIE
8.1 Der Lieferant garantiert, dass das Produkt bzw. die Produkte dem Vertrag und den im Angebot aufgeführten Spezifikationen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Lieferung entsprechen, unter angemessener Berücksichtigung der in Klausel 11 festgelegten abnehmenden Haftung.
Für Zubehör und Teile des Produkts bzw. der Produkte garantiert der Lieferant für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab Lieferung, dass sie dem Vertrag und den im Angebot aufgeführten Spezifikationen entsprechen.
8.2 Der Lieferant kann niemals für die Eignung der Produkte für jede individuelle Anwendung durch den Kunden oder für Ratschläge zur Verwendung oder Anwendung der Produkte verantwortlich gemacht werden.
8.3 Die Garantie gilt nicht, wenn:
(a) der Kunde die Produkte selbst repariert, verändert oder verarbeitet hat oder einen Dritten mit der Reparatur, Veränderung oder Verarbeitung der Produkte beauftragt hat;
(b) normale Abnutzung oder Beschädigung;
(c) die gelieferten Produkte ungewöhnlichen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig unsorgfältig oder entgegen den vom Lieferanten bereitgestellten, in den Produktinformationsblättern enthaltenen und/oder auf der Verpackung angegebenen Anweisungen sowie den Wartungsanweisungen verwendet wurden;
(d) der Mangel ganz oder teilweise auf (künftige) staatliche Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit oder Qualität der verwendeten Materialien zurückzuführen ist. Dies kann beispielsweise bei der Zertifizierung von Rohstoffen der Fall sein.
8.4 Die Garantie berechtigt den Kunden nicht zu einem Ersatz oder einer Rückerstattung für verlorene oder gestohlene Artikel.
9. BESCHWERDEN
9.1 Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung schriftlich über etwaige (sichtbare) Mängel oder falsch gelieferte Produkte informieren.
9.2 Eine Beschwerde des Kunden, dass ein Produkt mangelhaft ist, muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung des Mangels durch den Kunden und innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Klausel 8.1 eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt jede Beschwerde als verspätet.
9.3 Jeder Beschwerde müssen das Eingangsdatum und die Eingangsnummer sowie eine vollständige und detaillierte Beschreibung der Beschwerde beigefügt werden. Die Beschwerde sollte ausreichend detailliert sein,
um dem Lieferanten eine fundierte Entscheidung über die Beschwerde zu ermöglichen.
9.4 Die Beweislast dafür, dass die gelieferten Produkte nicht dem Vereinbarten entsprechen, liegt beim Kunden.
9.5 Falls der Kunde dem Lieferanten eine Beschwerde über gelieferte Produkte mitteilt, sollte der Kunde dem Lieferanten ermöglichen, die Produkte so bald wie möglich zu prüfen. Der Lieferant wird die Produkte auf die zweckmäßigste Weise prüfen, die der Kunde ermöglicht, erforderlichenfalls durch persönliche Vorlage der Produkte. Alle angemessenen Aufwendungen des Lieferanten trägt der Kunde, falls sich die Beschwerde als unbegründet erweist.
9.6 Geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich Größe, Farbe, Form und Verpackung können für den Kunden kein Grund sein, (i) den Vertrag aus wichtigem Grund (ontbinden) zu kündigen, (ii) die Annahme der Lieferung zu verweigern oder (iii) Schadensersatz vom Lieferanten zu verlangen oder eine Beschwerde einzureichen. Gleiches gilt für geringfügige Änderungen an den Produkten, sofern diese Änderungen das Produkt nicht wesentlich verändern.
9.7 Beim Lieferanten eingereichte Beschwerden werden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Eingangsdatum beantwortet. Erfordert die Bearbeitung einer Beschwerde voraussichtlich mehr Zeit, wird der Lieferant innerhalb von dreißig (30) Tagen den Eingang bestätigen und angeben, wann der Kunde mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.
9.8 Falls der Kunde dem Lieferanten eine Beschwerde mitteilt, muss der Kunde dem Lieferanten nach dessen alleiniger Entscheidung die Möglichkeit geben, mangelhafte Produkte, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist als fehlerhaft erweisen, zu reparieren, zu ersetzen oder erneut zu liefern. Werden mangelhafte Produkte ersetzt, geht das Eigentum an diesen mangelhaften Produkten auf den Lieferanten über. Dem Lieferanten ist angemessene Zeit und Gelegenheit zur Behebung des Mangels einzuräumen.
10. HÖHERE GEWALT
10.1 Der Lieferant ist von jeglichem Verzug oder jeder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag entschuldigt, sofern und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung durch ein Ereignis verursacht wird, das vernünftigerweise nicht vorhersehbar war oder auf eine Ursache außerhalb der Kontrolle des Lieferanten zurückzuführen ist und die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten unmöglich oder so schwierig und kostspielig macht, dass sie wirtschaftlich unzumutbar ist (höhere Gewalt).
10.2 Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall unter anderem behördliche Anordnungen, die erlassen wurden oder noch erlassen werden und den Verkauf und die Lieferung und/oder die Nutzung der Produkte verhindern oder einschränken, einen Mangel an zu liefernden Produkten, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch Lieferanten und/oder Transportunternehmen des Lieferanten oder die nicht rechtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtungen, Störungen im Produktionsprozess der Produkte, die Unfähigkeit des Lieferanten, die erforderlichen Genehmigungen zu erlangen oder aufrechtzuerhalten, Streiks oder Arbeitsunruhen, Krieg, Krankheiten, Epidemien/Pandemien, Natur- und/oder Nuklearkatastrophen, Explosionen, Terrorakte und/oder die Gefahr von Terrorismus sowie Verzögerungen beim Transport der Produkte.
10.3 Im Falle höherer Gewalt wird der Lieferant nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden während der Dauer der höheren Gewalt von jeglicher Haftung für die Erfüllung seiner ausgesetzten Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit.
10.4 Im Falle höherer Gewalt sowie bei Nichterfüllung durch den Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung aufzuschieben, bis sich die Umstände geändert haben, oder, sofern die Lieferung noch nicht erfolgt ist, den Vertrag teilweise oder vollständig zu kündigen (opzeggen), ohne für Schäden gemäß Artikel 78 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar zu sein.
11. HAFTUNG
11.1 Der Lieferant haftet niemals für Schäden oder Verschleiß, die durch die Nutzung der Produkte verursacht werden. Diese Risiken gehen zulasten und auf Rechnung des Kunden.
11.2 Die Haftung des Lieferanten für ein Produkt im Rahmen der Gewährleistung verringert sich jährlich. Die Haftung im Rahmen der Gewährleistung beträgt:
(a) im ersten Jahr nach der Lieferung höchstens: einhundert Prozent (100 %);
(b) im zweiten Jahr nach der Lieferung höchstens: achtzig Prozent (80 %);
(c) im dritten Jahr nach der Lieferung höchstens: sechzig Prozent (60 %);
(d) im vierten Jahr nach der Lieferung höchstens: vierzig Prozent (40 %);
(e) im fünften Jahr nach der Lieferung höchstens: zwanzig Prozent (20 %);
des gezahlten Kaufpreises für das im betreffenden Einzelvertrag gelieferte Produkt.
11.3 Unter gebührender Beachtung von Klausel 11.2 ist die Haftung des Lieferanten aus einem Vertrag oder einer anderen Rechtsgrundlage auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) einhundert Prozent (100 %) des Kaufpreises des betreffenden Produkts, wie er im jeweiligen Vertrag in Rechnung gestellt wird, oder (ii) der Betrag, den der Versicherer des Lieferanten hinsichtlich des jeweiligen Anspruchs tatsächlich auszahlt.
11.4 Unabhängig von der Rechtsgrundlage haftet der Lieferant nicht für besondere, mittelbare, Folgeschäden oder zufällige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Verzögerungen, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, erhöhten Betriebskosten, Kundenverlust, Verlust des Firmenwerts usw., gleich aus welchem Grund verursacht und unabhängig von der Haftungsgrundlage.
11.5 Der Kunde stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen frei, die über die Haftungsbeschränkung hinausgehen, falls der letztendliche Eigentümer/Endverwender der Produkte oder ein anderer Dritter einen Anspruch unmittelbar gegen den Lieferanten geltend machen kann.
12. EINHALTUNG DER AUSFUHRKONTROLLVORSCHRIFTEN
12.1 Überträgt der Kunde die vom Lieferanten bereitgestellten Produkte (sowie die dazugehörige Dokumentation und/oder Arbeiten und Dienstleistungen, unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung und/oder einschließlich aller Arten technischer Unterstützung) weltweit an einen Dritten, hat der Kunde alle anwendbaren nationalen und internationalen (Wieder-)Ausfuhrkontrollvorschriften einzuhalten. In jedem Fall hat der Kunde die (Wieder-)Ausfuhrkontrollvorschriften der Niederlande, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einzuhalten.
12.2 Falls zur Durchführung von Ausfuhrkontrollprüfungen erforderlich, hat der Kunde dem Lieferanten auf dessen Anfrage unverzüglich sämtliche Informationen zu einem bestimmten Endverwender, Bestimmungsort und Verwendungszweck der vom Lieferanten bereitgestellten Produkte sowie zu etwaigen bestehenden Ausfuhrkontrollbeschränkungen zur Verfügung zu stellen.
12.3 Der Kunde stellt den Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Geldbußen, Verlusten, Kosten und Schäden frei und hält ihn schadlos, die aus einer Nichteinhaltung von Ausfuhrkontrollvorschriften durch den Kunden entstehen oder damit zusammenhängen; ferner hat der Kunde dem Lieferanten sämtliche daraus entstehenden Verluste und Aufwendungen zu ersetzen.
12.4 Der Lieferant ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu erfüllen, wenn die Erfüllung durch Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler außenwirtschaftlicher oder zollrechtlicher Anforderungen oder aufgrund von Embargos oder anderen Sanktionen verhindert wird.
12.5 Der Kunde hat den Lieferanten über die am Geschäftssitz des Kunden und/oder am Lieferort für die Produkte geltenden Normen und Vorschriften zu informieren.
13. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
13.1 Der Kunde bestätigt hiermit, dass sämtliche eingetragenen und/oder nicht eingetragenen geistigen Eigentumsrechte, die der Lieferant an den gelieferten Produkten und an den vom Lieferanten verwendeten Markennamen („die Marken“) hält, dem Lieferanten gehören und bei ihm verbleiben, und dass der Kunde alle geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten an den Waren respektiert, die dem Kunden im Rahmen einer Vereinbarung geliefert werden. Der Kunde darf keine geistigen Eigentumsrechte nutzen und/oder eintragen, die den geistigen Eigentumsrechten des Lieferanten in Bezug auf die im Rahmen einer Vereinbarung gelieferten Produkte derart ähnlich sind, dass dadurch eine Täuschung oder Verwechslung hinsichtlich ihrer Herkunft entstehen kann oder die durch Nachahmung der Gestaltung denselben Gesamteindruck wie die Produkte des Lieferanten vermitteln.
13.2 Der Kunde erkennt an, dass die Rechte des geistigen Eigentums an den Produkten (einschließlich deren Gestaltung und Erscheinungsbild) sowie an allen damit verbundenen Texten, Bildern, Designs, Zeichnungen, Datendateien, Fotos und sonstigen (bewegten oder unbewegten) visuellen Materialien, Formaten, Software, Marken, Domainnamen und sonstigen Materialien, die entstehen
aus den Produkten und/oder der Website (nachfolgend zusammenfassend als „Materialien“ bezeichnet) sowie die Marken stehen ausschließlich dem Lieferanten zu und sind diesem vorbehalten. Der Kunde darf die Materialien und Marken ohne die schriftliche Genehmigung des Lieferanten nicht nutzen, vervielfältigen und/oder veröffentlichen. Insbesondere darf der Kunde die Materialien und Marken unabhängig davon, ob sie durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind, nicht für Produkte verwenden, die nicht vom Lieferanten stammen.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Website ganz oder teilweise in irgendeiner Weise zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Der Kunde darf nur dann einen Hyperlink zur Website setzen, wenn dies ausschließlich Informationszwecken gegenüber anderen potenziellen Kunden dient. Das Setzen eines Hyperlinks zu einem anderen Zweck, einschließlich eines kommerziellen Zwecks, ist strengstens untersagt.
14. DATENSCHUTZ
14.1 Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Lieferant der Verantwortliche. Der Lieferant bestimmt den Zweck und die Mittel der Verarbeitung. Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten, und der Kunde ist die betroffene Person. Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften.
14.2 Die Datenschutzerklärung des Lieferanten [https://www. cookiebot.com/en/privacy-policy/] einschließlich etwaiger künftiger Änderungen gilt für die Nutzung der Website, jeden Vertrag und alle vom Lieferanten erbrachten Dienstleistungen. Alle Nutzer der Website sind verpflichtet, sämtliche in der Datenschutzerklärung beschriebenen Grundsätze und Bestimmungen einzuhalten.
14.3 Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten des Kunden, wenn der Kunde ein elektronisches Zahlungsmittel verwendet, gemäß der Datenschutzrichtlinie des Anbieters des elektronischen Zahlungsmittels verarbeitet.
15. STREITIGKEITEN
15.1 Für alle Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, gilt ausschließlich niederländisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
15.2 Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden werden erforderlichenfalls dem zuständigen Gericht von Oost-Brabant, Niederlande, vorgelegt.
15.3 Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, der kein Staatsangehöriger der EU/des EWR/der Schweiz ist, werden erforderlichenfalls dem Niederländischen Schiedsinstitut vorgelegt und gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Schiedsinstituts beigelegt. Der Schiedsort ist Eindhoven, Niederlande.

